Kita-Gebühren werden erstattet
Die Kommunen sollen mit 50 Millionen Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm unterstützt werden, damit Eltern landesweit die Kita-Beiträge für zwei Monate zurückerstattet werden können. Das haben die Koalitionsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam mit der SPD-Fraktion und dem SSW im Landtag beschlossen. Demnach sollen die Beiträge für die Ü3- und die U3-Betreuung erstattet werden. Die genauen Einzelheiten sollen kurzfristig mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart werden.
Auf Vorschlag von Familienminister Heiner Garg wird auch die Umsetzung der Kita-Reform um ein halbes Jahr nach hinten verschoben. Damit zeigt die Landespolitik Verständnis für die Kommunalvertreter, die in Anbetracht der Umstände ebenfalls nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Die Kommunen erhalten nun mehr Zeit, um die Verträge mit den Kita-Trägern auszuhandeln und in den Kommunalvertretungen zu beschließen. Die entsprechende Gesetzesänderung zur Verschiebung der Kita-Reform soll noch vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christopher Vogt, sagt dazu:
„Unser Corona-Rettungsschirm kommt auch den Familien zugute. Viele Familien sind jetzt besonders stark belastet, deshalb wollen wir nicht, dass sie auch noch Gebühren für eine nicht erbrachte Leistung zahlen müssen. Einige Kommunen haben bereits angekündigt, dass sie bei der Gebührenerstattung einspringen werden, aber wir wollen eine schnelle landesweite Regelung im Sinne unserer Kita-Reform, mit der wir ja auch die vielen Ungleichbehandlungen der Eltern beenden und auch die Kommunen stärker unterstützen.“